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Mindestmaße des Fallraums Bis 0,60 m freie Fallhöhe ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum im eigentlichen Sinn. Der Raum ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten, auf die man beim Fallen auftreffen kann. Für freie Fallhöhen von 0,60 m bis 1,50 m beträgt das Maß des Fallraums 1,50 m. Ab Fallhöhen von 1,50 m kann das Maß nach folgender Formel bestimmt werden: Erforderliche Fallraumlänge (m) = freie Fallhöhe + 0,75 m 1,5 m
| Länge (cm) | 100 |
| Breite (cm) | 150 |
| Höhe (cm) | 6 |
| Freie Fallhöhe | 2,20 m |
| Artikel-Nr. | G87268 |
| Hersteller | Bänfer GmbH |